[4.3.3.1]
Zum Kriterium der »Gemeinschaftlichkeit«
bezüglich der integrativen Struktur
Bezogen auf die integrative Struktur besitzen Abgrenzungen nur dann eine
Bedeutung, wenn ein Beteiligter nicht bereit ist, seine Erfahrungskreation entsprechend
den Kriterien zum Teilprozeß der Konvention Ganzheitlichkeit, Durchmischbarkeit
und Zweckmäßigkeit auszurichten. Beteiligungswillige oder bereits Beteiligte, die
diesbezüglich nicht allzu stark vom angepaßten Verhalten abweichen, werden als
gleichberechtigt und gleichwertig behandelt. Im Prinzip ist Kooperation immer möglich.
Die Beteiligten fühlen sich nach dem Kriterium der Gemeinschaftlichkeit verbunden
oder entwickeln dieses Kriterium im Subprozeß der Verbindung. Dies zeigt sich in der
raschen Ausdehnung und Übertragung von Beziehungen der Beteiligten, welche über die
zuallererst verbindende Thematik hinausgeht. Es entstehen schnell
freundschaftliche Beziehungen, in denen unabhängig von Kompetenzen verschiedenste Themen in
die Komunikation eingebracht werden. Zum Beispiel führt dies dazu, bei kleinen
gesundheitlichen Problemen dem Rat eines Freundes, mit dem man das Gefühl einer
gemeinschaftlichen Verbundenheit teilt, mehr Vertrauen zu schenken als dem Facharzt.
Hinsichtlich dem kollektiven Potential von Design wird erwartet, daß es dem
Kriterium der Gemeinschaftlichkeit Ausdruck gibt und sein Zustandekommen in der
Erfahrung bestärkt.
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