[4.3.2.3]
Zum Kriterium der »Interessenvertretbarkeit«
bezüglich der polyvalenten Struktur
Die drei Strukturen sind nicht als einander ausschließende gegensätzliche
Konzepte gedacht. Vielmehr gelten einige Einflußgrößen in allen Strukturen. So ist auch das
Individuum in der polyvalenten Struktur fremdbestimmt. Das Ausmaß dieser
Fremdbestimmung ist jedoch vergleichsweise klein. Zwar ist keine ausschließliche
Selbstbestimmung möglich, aber die individuelle Orientierung zur Verantwortung führt zu
selbständiger Urteilsfähigkeit und nicht zum Abwälzen der Verantwortung durch
Akzeptanz der meist bereits fixierten und eher fremdbestimmten Werte eines sozialen
Systems. Bezüglich der drei behandelten Strukturen hat das Individuum hier die stärkste
Position und den größten Freiraum für die Individuation. Doch es ist auch
gefordert, Urteilsfähigkeit zu entwickeln und erhält schließlich in einem dritten Subprozeß
im Teilprozeß der Partizipation, der Belohnung, die Chance, seine eigenen Interessen
zu vertreten und aktiv seine Erfahrungen mitzugestalten. Das Kriterium der
Interessenvertretbarkeit wertet, inwieweit die Vertretung spezieller Interessen in Hinsicht
auf ein soziales System zugelassen und gefördert wird.
In der Möglichkeit der individuellen Interessensvertretung liegt die
spezifische Attraktivität der Orientierung und
Partizipation an der polyvalenten Struktur insbesondere für kreative, aktive Menschen. Das partizipative Potential von Design
erleichtert das Kriterium der Interessenvertretbarkeit der an einem sozialen System
kommunikativ Beteiligten durch die Offenheit für alternative Zielsetzungen und Entwicklungen.
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