[4.3.2.2]
Zum Kriterium der »Selbstverantwortlichkeit«
bezüglich der polyvalenten Struktur
Die Partizipation bezüglich der polyvalenten Struktur wird nicht durch zu
starke Beteiligungsvorgaben erschwert. Das heißt aber nicht, daß beliebige
Kommunikationsbeiträge eingebracht werden können. Jeder soziale Akteur muß
selbstverantwortlich zu seinen Beiträgen stehen. Der Einfluß auf die Erfahrung bezüglich dem
Subprozeß der Anforderung kann daher durch das Kriterium der Selbstverantwortlichkeit
erfaßt werden. Dieses Kriterium schränkt die offenen Perspektiven des polyvalenten
Strukturtyps, die durch die bisher vorgestellten Kriterien wie Vielfältigkeit, Flexibilität
und Alternativenbildbarkeit gegeben ist, wesentlich ein. Insbesondere solche Beiträge,
die ein großes Risiko beeinhalten, werden in Anbetracht der Selbstverantwortlichkeit
nur nach reiflicher Prüfung eingebracht.
Der patizipierende Akteur erhält bezüglich der polyvalenten Struktur die
echte Chance, die zukünftigen Entwicklungsziele der Struktur aktiv mitzugestalten. Im
Unterschied zu den beiden anderen Strukturen, die ihre Perspektiven langfristig in
eine Hauptrichtung kanalisiert haben, sei diese durch die Orientierung an einer Zielvorgabe
mit zugehöriger Niveaudifferenz oder die schicksalsergebene Hoffnung auf
harmonische Ganzheitlichkeit gegeben, bevor der individuelle Akteur mitentscheiden
kann, ist die polyvalente Struktur offen für alternative Entwicklungsperspektiven.
Diese Chance ist mit der Anforderung der Selbstverantwortlichkeit verknüpft.
Das Kriterium der Selbstverantwortlichkeit kann durch das partizipative
Potential von Design in Form von zurückhaltendem Vorgehen bei der Einrichtung von
Verboten oder Regulierungsmaßnahmen unterstützt werden. So ist es in der
Verkehrsplanung oft effektiver, an belebten Kreuzungen mit gleichermaßen stark
frequentierten Fahrbahnen einen Kreisverkehr anstelle einer Ampelanlage einzurichten und die
Fahrer zum aufmerksamen und selbstverantwortlichen Fahren anzuregen.
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