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5.3.3 Subprozesse im Teilprozeß der Reaktivation

Die prinzipielle Verbreitungfähigkeit der Medien ist noch dem Teilprozeß der Manifestation zuzuordnen. Hierauf baut die Reaktivation der bereits aktivierten und manifestierten Medien als dem dritten Teilprozeß der Interaktion mit Medien auf. Hinsichtlich der interaktiven Erfahrungsdimension sind auch bezüglich der Reaktivation bestimmte Kriterien einzuhalten. So sind Medien mit standardisierter Logik erst dann reaktivierbar, wenn wenigstens die Methode zum Decodieren mitverbreitet wird. Insbesondere die Interaktionen mit komplexen standardisierten Medien werden zunehmend mit Hilfe der Digitalisierung fixiert. Damit alleine ist ihr Überdauern und die Weitergabe an nachfolgende Generationen noch nicht garantiert, denn ohne den Bezug zum Menschen, ohne die parallel betriebene und breit angelegte Weiterbildung darin, mit den codierten Fixierungsformen zu interagieren, bleiben nur die Manifestationen der standardisierten Medien zurück ohne Möglichkeit daraus eine Wissensbasis für die nächste Generation zu reaktivieren. Zum Teilprozeß der Reaktivation gehören die spezifisch hinsichtlich jedem Logiktyp zu untersuchenden Subprozesse der Verfügung, der Befähigung und der Ausübung.

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