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5.3.3.1 Kriterien zum Subprozeß der Verfügung

Der erste Subprozeß im Teilprozeß der Reaktivation von Erfahrungen, die an die Interaktion mit Medien und deren bedingende Logiktypen gebunden sind, kann als Verfügung gekennzeichnet werden. Nach der Aktivation und der Manifestation sollten die Medien für eine Reaktivation zur Verfügung stehen. Die mit dem Subprozeß der Verfügung verbundenen Bedingungen für die Interaktion sind hinsichtlich jeder medialen Logik durch ein spezifisches Kriterium zu charakterisieren. Bezüglich der organischen Logik ist das Kriterium der Vergegenwärtigbarkeit wichtig, für die kontextuelle Logik das Kriterium der Erreichbarkeit und für die standardisierte Logik das Kriterium der Decodierbarkeit.

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