[5.3.3.2]
Zum Kriterium der »Vorinformiertheit«
bezüglich der standardisierten Logik
Zum Subprozeß der Befähigung in Relation zu Medien mit standardisierter
Logik gehört es, sich das entsprechende Wissen, das zur Interaktion mit diesen Medien
notwendig ist, anzueignen. Je komplexer dieses Wissen ist, desto schwieriger wird es
für Nichtfachleute sich am Prozeß der Nutzung oder Reaktivation zu beteiligen und
umso härter und unveränderbarer werden die Bedingungen, die durch Medien mit
standardisierter Logik für ihre Erfahrung vorgegeben sind. Der bedingende Einfluß auf die
Erfahrung im Subprozeß der Befähigung ist daher durch das Kriterium der
Vorinformiertheit zu untersuchen und zu bewertet. Ein gewisses Maß an Vorinformation ist
hinsichtlich jeder Interaktion mit standardisierten Medien unvermeidlich. Doch ist es
keinem Laien zuzumuten, sich zur Nutzung dieser Medien das gesamte Fachwissen
anzueignen. Dem Kriterium der Vorinformiertheit entsprechend muß die Komplexität
des notwendigen Wissens daher auf ein vertretbares Maß komprimiert oder
umgeformt werden. Hierbei kommt das innovative Potential von Design zum Einsatz.
Die ästhetische Erfahrung während einer Interaktion bezüglich einem Medium
mit standardisierter Logik wird durch das innovative Potential von Design verbessert,
indem der nötige Grad der Vorinformation abgesenkt wird, ohne das Endresultat zu
stark zu beeinträchtigen. Diese Erleichterung der Erfahrungsbedingungen im Subprozeß
der Befähigung nach dem Kriterium der Vorinformiertheit kann im wesentlichen durch
die Kombination von neuen mit bereits etablierten und bekannten Standards
erreicht werden.
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