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[5.3.3.2]
Zum Kriterium der »Vorinformiertheit«
bezüglich der standardisierten Logik

Zum Subprozeß der Befähigung in Relation zu Medien mit standardisierter Logik gehört es, sich das entsprechende Wissen, das zur Interaktion mit diesen Medien notwendig ist, anzueignen. Je komplexer dieses Wissen ist, desto schwieriger wird es für Nichtfachleute sich am Prozeß der Nutzung oder Reaktivation zu beteiligen und umso härter und unveränderbarer werden die Bedingungen, die durch Medien mit standardisierter Logik für ihre Erfahrung vorgegeben sind. Der bedingende Einfluß auf die Erfahrung im Subprozeß der Befähigung ist daher durch das Kriterium der Vorinformiertheit zu untersuchen und zu bewertet. Ein gewisses Maß an Vorinformation ist hinsichtlich jeder Interaktion mit standardisierten Medien unvermeidlich. Doch ist es keinem Laien zuzumuten, sich zur Nutzung dieser Medien das gesamte Fachwissen anzueignen. Dem Kriterium der Vorinformiertheit entsprechend muß die Komplexität des notwendigen Wissens daher auf ein vertretbares Maß komprimiert oder umgeformt werden. Hierbei kommt das innovative Potential von Design zum Einsatz.

Die ästhetische Erfahrung während einer Interaktion bezüglich einem Medium mit standardisierter Logik wird durch das innovative Potential von Design verbessert, indem der nötige Grad der Vorinformation abgesenkt wird, ohne das Endresultat zu stark zu beeinträchtigen. Diese Erleichterung der Erfahrungsbedingungen im Subprozeß der Befähigung nach dem Kriterium der Vorinformiertheit kann im wesentlichen durch die Kombination von neuen mit bereits etablierten und bekannten Standards erreicht werden.

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