[4.3.2.1]
Zum Kriterium der »Urteilsfähigkeit«
bezüglich der polyvalenten Struktur
Da der Teilprozeß der Konvention durch die den Subprozessen entsprechenden
Kriterien Vielfältigkeit, Flexibilität und Alternativenbildbarkeit ausgerichtet ist, gibt
es nur eine Minimalmenge an feststehendem Grundwissen, das der Einsteiger
bezüglich einem sozialen System mit polyvalenter Struktur erwerben muß. Frühzeitig wird er
zur Mitwirkung aufgefordert und es wird ihm zugestanden, durch seine Tätigkeit eine
abzweigende Perspektive zu öffnen. Die Schwierigkeit des Einstiegs in eine
polyvalente Struktur liegt nicht im Überwinden von Hierarchien, sondern im Überschauen
und Auswählen des Einstiegsbereichs. Die Bewertung vieler Alternativen erfordert
Urteilsfähigkeit. Ist diese nicht vorhanden, verzögert sich der Subprozeß der Eingliederung.
Die Beteiligungsvorgabe hinsichtlich der polyvalenten Struktur umfaßt aber
eher ein grundsätzliches Engagement für die Partizipation, auch wenn die konkreten
Zielbereiche später wechseln, als das Verharren auf einem außenstehenden
Beobachtungsstandpunkt zur Urteilsfindung. Die Orientierung an der polyvalenten Struktur
beinhaltet die Erkenntnis, daß es keinen Beobachtungspunkt gibt, der absolut sicher zu
dem einzig wahren Urteil führt. Daher ist die Urteilsfähigkeit im Laufe der Partizipation
an einer polyvalenten Struktur ständig weiterzuentwickeln und zu verfeinern.
Das partizipative Potential von Design wird dem Kriterium der
Urteilsfähigkeit gerecht, indem beispielsweise differierende Lösungen zu einem Problembereich
vergleichbar dargestellt und bewertet werden. Dies erfordert aber auch von den
Designer selbst Weitblick und vorurteilsfreies Experimentieren mit Lösungsalternativen.
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