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[4.3.2.1]
Beispiel für das kollektive Potential von Design

Die Gestaltung von Behördenformularen ist häufig nicht an dem kollektiven Potential von Design orientiert und für die Mehrheit der Bürger, insbesondere auch der ausländischen Mitbürger, die sich dem Kriterium der Integrationswilligkeit entsprechend verhalten möchten, nur schwer verständlich. Gerade in diesem Bereich sollten sowohl Texte als auch deren grafische Einteilung leichter erfaßbar gestaltet werden.

Aus der Forderung nach Erleicherung einer intuitiven Erlernbarkeit des Umgangs mit der sozialen, durch die integrative Struktur geprägten Wirklichkeit ist jedoch nicht die absolute Selbsterklärungsfähigkeit eines Produkts abzuleiten. Diese ist hinsichtlich Produkten mit breitem Leistungsumfang nicht einzuhalten. Das Erlernen des Umgangs mit vielen Produkten, die aus dem modernen Alltag nicht mehr wegzudenken sind, kann weder allein der Eigeninitiative der Nutzer überlassen, noch diesen vollständig von den Designern der Interfaces abgenommen werden. Es ist vielmehr notwendig, dementsprechende Fähigkeiten bereits im Kindergarten und in der Schule zu lernen und beispielsweise durch Angebote der Volkshochschule auszubauen. Die Bedienung komplexer Automaten, die Abwicklung von Bankgeschäften, das Wissen um steuerliche Verpflichtungen und Bürgerrechte, das Ausfüllen von Formularen ist nicht ad hoc erst im Bedarfsfall allein aufgrund einer intuitiven Nutzerführung erlernbar. Damit das kollektive Potential von Design nicht auf einem allzu niedrigen Nenner festgeschrieben wird oder auch die Erklärung eines einfachen Produkts sozusagen bei Null beginnen muß, bleibt es notwendig, elementare Fähigkeiten zur Alltagsbewältigung wie die Teilnahme am Straßenverkehr einzuüben und ständig weiterzuentwickeln.

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