[4.3.2.1]
Beispiel für das kollektive Potential von Design
Die Gestaltung von Behördenformularen ist häufig nicht an dem kollektiven
Potential von Design orientiert und für die Mehrheit der Bürger, insbesondere auch der
ausländischen Mitbürger, die sich dem Kriterium der Integrationswilligkeit entsprechend verhalten
möchten, nur schwer verständlich. Gerade in diesem Bereich sollten sowohl Texte als auch
deren grafische Einteilung leichter erfaßbar gestaltet werden.
Aus der Forderung nach Erleicherung einer intuitiven Erlernbarkeit des Umgangs mit
der sozialen, durch die integrative Struktur geprägten Wirklichkeit ist jedoch nicht die
absolute Selbsterklärungsfähigkeit eines Produkts abzuleiten. Diese ist hinsichtlich Produkten
mit breitem Leistungsumfang nicht einzuhalten. Das Erlernen des Umgangs mit vielen
Produkten, die aus dem modernen Alltag nicht mehr wegzudenken sind, kann weder allein der
Eigeninitiative der Nutzer überlassen, noch diesen vollständig von den Designern der
Interfaces abgenommen werden. Es ist vielmehr notwendig, dementsprechende Fähigkeiten
bereits im Kindergarten und in der Schule zu lernen und beispielsweise durch Angebote der
Volkshochschule auszubauen. Die Bedienung komplexer Automaten, die Abwicklung von
Bankgeschäften, das Wissen um steuerliche Verpflichtungen und Bürgerrechte, das Ausfüllen
von Formularen ist nicht ad hoc erst im Bedarfsfall allein aufgrund einer intuitiven
Nutzerführung erlernbar. Damit das kollektive Potential von Design nicht auf einem allzu
niedrigen Nenner festgeschrieben wird oder auch die Erklärung eines einfachen Produkts
sozusagen bei Null beginnen muß, bleibt es notwendig, elementare Fähigkeiten zur
Alltagsbewältigung wie die Teilnahme am Straßenverkehr einzuüben und ständig weiterzuentwickeln.
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