[5.3.2.2]
Zum Kriterium der »Transportierbarkeit«
bezüglich der kontextuellen Logik
Der zweite Subprozeß der Manifestation von Erfahrungen durch Medien mit
kontextueller Logik in der individuellen und sozialen Erfahrungswirklichkeit, die
Verbreitung, betrifft auch die serielle Produktion von Gegenständen. Diese ist eine
wichtige Voraussetzung, um die beispielsweise in Alltagsdingen manifestierten
Erfahrungen zu vervielfältigen und vielen Menschen zugänglich zu machen. Doch erst der
Transport der Serienprodukte garantiert, daß die Vervielfältigung über ein
bestimmtes Lebensumfeld hinausgehend zur weiteren Manifestation von Erfahrungen
bezüglich Medien mit kontextueller Logik beiträgt. Mit fortschreitender Entwicklung der
Transporttechnologie und zunehmender Mobilität durch Schiffahrt, Straßen-, Schienen-
und Flugverkehr verringerten sich die Beschränkungen, die sich aus der Abhängigkeit
der materiellen Fixierung von Erfahrungen von den naturgegebenen kontextuellen
Medien ergeben (vgl. Punkt 5.3.2.1). Zudem ermöglichte die Erfindung und Entwicklung
verschiedener Kunststoffe sowie der zugehörigen Produktionstechnologien seit
den sechziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts eine standortungebundene,
serielle Fertigung vieler Gegenstände des täglichen Bedarfs. Somit ist der Einfluß des
Subprozesses der Vervielfältigung auf die Erfahrungskreation in Beziehung zur
Interaktion mit Medien, die von der kontextuellen Logik bestimmt werden, durch das
Kriterium der Transportierbarkeit zu erfassen.
Das situative Potential von Design kann dem Kriterium der Transportierbarkeit
entsprechen, indem für die Manifestation von medienbezogenen Erfahrungen
wesentliche Anteile nicht zu stark kontextabhängig gestaltet werden. Vielmehr sollte sich
das situative Potential von Design, auf den Subprozeß der Verbreitung bezogen, aus
einem speziellen Kontext herauslösen lassen und ohne essentielle Veränderungen auch in
einem anderen Kontext einfügbar sein.
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