[5.3.3.2]
Zum Kriterium der »Vollzugsfähigkeit«
bezüglich der organischen Logik
Die Verfügung über bestimmte organische Medien kann zwar gegeben sein,
trotzdem steht der Subprozeß der Befähigung noch vor dem Subprozeß der
endgültigen Ausführung, denn ohne Berücksichtigung des Kriteriums der Vollzugsfähigkeit
kann der Teilprozeß der Reaktivation nicht abschließbar sind. Zeichnen als Medium mit
organischer Logik erfordert nicht nur die vergegenwärtigende Verfügung über eine
Idee, Zeichengeräte und das Wissen um deren Bedienung. Denn diese wichtigen
Voraussetzungen kommen erst dann im positiven Sinne für die Erfahrung zur Entfaltung,
wenn zusätzlich das Kriterium der Vollzugsfähigkeit erfüllt ist. So muß ein Mensch, um
zu zeichnen, momentan in der Lage sein, mit der Hand, dem Mund, dem Fuß einen
Stift führen oder auch eine Computertastatur, eine Maus oder einen Touchscreen
bedienen zu können. Jedes der genannten Medien beeinflußt die Erfahrung während der
Reaktivation unterschiedlich. Doch letztlich bestimmt das Kriterium der
momentanen Vollzugsfähigkeit den Grad der Bedingtheit der Erfahrung durch die Medien, die
der organischen Logik unterliegen.
Das adaptive Potential von Design kann dem Kriterium der Vollzugsfähigkeit
dadurch entsprechen, daß die zur Interaktion mittels organischer Medien
zusätzlich benötigten Geräte individuell angepaßt sind, ihre Bedienung gut zu erlernen ist
und bezüglich dauerhaften oder temporären Veränderungen der Vollzugsfähigkeit
dementsprechend neue adaptive Lösungen entwickelt werden.
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